Autofinanzierung
Reden wir vom Geld..
Sie haben Ihr Traumauto gefunden. Zu einem guten Preis. Wir gratulieren! Doch wie kann der Kaufpreis nun bezahlt werden? Sie haben die unten aufgeführten Zahlungsarten zur Auswahl. Vergessen Sie auch nicht, dass das Auto weitere Kosten mit sich bringt.
» Autokosten-Ratgeber
Barkauf Von einem Barkauf spricht man, wenn Sie das Fahrzeug direkt – bar oder per Überweisung – bezahlen und keine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen. Es steht Ihnen hier frei, eine Kaskoversicherung abzuschliessen. Privatpersonen erzielen mit Barzahlung die vorteilhaftesten Käufe; es ist also am billigsten, das Geld bei Angehörigen, Freunden oder beim Arbeitgeber aufzutreiben.
Abzahlung (zwischen Käufer und Verkäufer)
Dabei wird ein Anteil des Kaufpreises vorausbezahlt und der Rest in Raten getilgt. Falls keine Zinsen in Rechnung gestellt werden, weniger als vier Raten innert 12 Monaten vereinbart wurden oder die Abzahlung nicht mehr als drei Monate dauert, bestehen keine speziellen Vorschriften. Ansonsten gilt das Konsumkreditgesetz (KKG), welches zum Schutz des Konsumenten zwingende Vorschriften wie z. B. Schriftlichkeit, zwingender Vertragsinhalt, effektiver Jahreszins, Rücktrittsrecht vom Vertrag innert 7 Tagen, Prüfung der Kreditfähigkeit, Rückzahlungsmodalitäten etc. vorsieht.
Privatkredit/Darlehen
Das hat den Vorteil, dass der Käufer mit dem zur Verfügung gestellten Geld wie ein Barzahler auftreten kann. Jedoch muss er dann – zusätzlich zu Kaufpreis – noch für die Kapitalfinanzierungskosten (d.h. Zinsen) aufkommen. Je nach eigener Budgetreserve empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Das KKG kommt dann zur Anwendung, falls der Dritte gewerbsmässig Konsumkredite gewährt (z.B. Bank). Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote miteinander.
Leasing
Hier sind die monatlichen Raten tiefer als beim Kredit, weil sie nicht den gesamten Kaufpreis, sondern lediglich den Wertverlust abdecken. Eigentümerin des Autos bleibt das Finanzinstitut, Gefahr und Instandhaltungslasten treffen dagegen den Leasingnehmer. Leasing eignet sich vor allem für Personen mit höherem Einkommen, welche ihr Kapital nicht ins Auto investieren wollen. Eine Vollkaskoversicherung ist Pflicht. Zu empfehlen ist auch eine Rechtsschutzversicherung, welche auch Streitigkeiten aus dem Leasingvertrag abdeckt.
Nach der Rückgabe des Autos erstellt die Leasinggesellschaft die Schlussabrechnung, mit der Sie sie für allfällige Mehrkilometer, für Schäden und für ausserordentliche Abnützung entschädigen müssen. Die Leasinggesellschaft verrechnet ihre Forderung mit der Kaution, die Sie in aller Regel bei der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt haben.
Wenn Ihnen die Schlussrechnung hoch erscheint, lassen Sie sie durch die Rechtsschutzversicherung kontrollieren. Meist haben Sie auch die Möglichkeit, das Auto am Ende der Vertragsdauer zu einem gewissen Restwert zu kaufen. Sind Sie in einem solchen Fall unsicher, ob alle Vorschriften eingehalten sind, sollten Sie sich beraten lassen.
Sie haben Ihr Traumauto gefunden. Zu einem guten Preis. Wir gratulieren! Doch wie kann der Kaufpreis nun bezahlt werden? Sie haben die unten aufgeführten Zahlungsarten zur Auswahl. Vergessen Sie auch nicht, dass das Auto weitere Kosten mit sich bringt.
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Barkauf Von einem Barkauf spricht man, wenn Sie das Fahrzeug direkt – bar oder per Überweisung – bezahlen und keine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen. Es steht Ihnen hier frei, eine Kaskoversicherung abzuschliessen. Privatpersonen erzielen mit Barzahlung die vorteilhaftesten Käufe; es ist also am billigsten, das Geld bei Angehörigen, Freunden oder beim Arbeitgeber aufzutreiben.
Abzahlung (zwischen Käufer und Verkäufer)
Dabei wird ein Anteil des Kaufpreises vorausbezahlt und der Rest in Raten getilgt. Falls keine Zinsen in Rechnung gestellt werden, weniger als vier Raten innert 12 Monaten vereinbart wurden oder die Abzahlung nicht mehr als drei Monate dauert, bestehen keine speziellen Vorschriften. Ansonsten gilt das Konsumkreditgesetz (KKG), welches zum Schutz des Konsumenten zwingende Vorschriften wie z. B. Schriftlichkeit, zwingender Vertragsinhalt, effektiver Jahreszins, Rücktrittsrecht vom Vertrag innert 7 Tagen, Prüfung der Kreditfähigkeit, Rückzahlungsmodalitäten etc. vorsieht.
Privatkredit/Darlehen
Das hat den Vorteil, dass der Käufer mit dem zur Verfügung gestellten Geld wie ein Barzahler auftreten kann. Jedoch muss er dann – zusätzlich zu Kaufpreis – noch für die Kapitalfinanzierungskosten (d.h. Zinsen) aufkommen. Je nach eigener Budgetreserve empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Das KKG kommt dann zur Anwendung, falls der Dritte gewerbsmässig Konsumkredite gewährt (z.B. Bank). Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote miteinander.
Leasing
Hier sind die monatlichen Raten tiefer als beim Kredit, weil sie nicht den gesamten Kaufpreis, sondern lediglich den Wertverlust abdecken. Eigentümerin des Autos bleibt das Finanzinstitut, Gefahr und Instandhaltungslasten treffen dagegen den Leasingnehmer. Leasing eignet sich vor allem für Personen mit höherem Einkommen, welche ihr Kapital nicht ins Auto investieren wollen. Eine Vollkaskoversicherung ist Pflicht. Zu empfehlen ist auch eine Rechtsschutzversicherung, welche auch Streitigkeiten aus dem Leasingvertrag abdeckt.
Nach der Rückgabe des Autos erstellt die Leasinggesellschaft die Schlussabrechnung, mit der Sie sie für allfällige Mehrkilometer, für Schäden und für ausserordentliche Abnützung entschädigen müssen. Die Leasinggesellschaft verrechnet ihre Forderung mit der Kaution, die Sie in aller Regel bei der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt haben.
Wenn Ihnen die Schlussrechnung hoch erscheint, lassen Sie sie durch die Rechtsschutzversicherung kontrollieren. Meist haben Sie auch die Möglichkeit, das Auto am Ende der Vertragsdauer zu einem gewissen Restwert zu kaufen. Sind Sie in einem solchen Fall unsicher, ob alle Vorschriften eingehalten sind, sollten Sie sich beraten lassen.




