Kaufvertrag Auto
Der korrekte Vertrag
Beim Kauf eines Autos geht es meist um grössere Geldbeträge. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Folgende Punkte sollten Sie beim Kaufvertrag für ein Auto beachten.
15.11.2011 Stefan Luginbühl
Ein Autokauf ist meist eine grosse Investition. Um bei eventuellen Streitigkeiten auf der sicheren Seite zu sein, ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht.
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Kaufvertrag Muster (PDF)
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Was muss im Kaufvertrag stehen?
In den Kaufvertrag für ein Auto gehören die Kontaktdaten beider Vertragsparteien. Dazu gehören Name, Adresse und Telefonnummer. Der simple Grund: Bei eventuellen Rechtsfällen muss aus dem Vertrag klar ersichtlich sein, welche Vertragsparteien am Handel beteiligt waren.
Weiter müssen natürlich alle wesentlichen Angaben des Fahrzeugs eingetragen werden. Dazu gehören Marke, Modellname und der Kilometerstand. Halten Sie zudem schriftlich fest, ob und wenn ja was für ein Unfallschaden vorhanden ist.
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Achtung: Unfall ist nicht gleich Unfallwagen!
Die Beschreibung eines Autos als "unfallfrei" hat ihre Tücken. Denn bereits eine grössere Beule beim Parken gilt als Bagatellschaden. Das Auto darf anschliessend nicht mehr als "unfallfrei" bezeichnet werden.
Wird ein Auto explizit als "Unfallwagen" deklariert, heisst das, dass der Wagen erhebliche Schäden an den primären Bestandteilen (Aufhängung, Getriebe, Achsen,...) hat. Solche Autos bestehen mit grosser Wahrscheinlichkeit keine MFK-Prüfung mehr.
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Auch vorgenommene Veränderungen (z.B.
Tuning) gehören in den Vertrag. Listen Sie zudem die Zusatzausstattung mit möglichst genauer Bezeichnung auf.
Auto auf AutoScout24 gefunden? Drucken Sie das Inserat aus!
Haben Sie Ihr neues Fahrzeug auf AutoScout24 gefunden, drucken Sie unbedingt das komplette Inserat aus und heften Sie es an den Kaufvertrag des Autos. So haben Sie im Zweifelsfall ein weiteres Beweisstück zu Angaben wie etwa dem Kilometerstand oder der Unfallfreiheit des Fahrzeugs.
Kauf vom Händler:
Beim Kauf von einem Händler sind dem Kaufvertrag häufig dessen spezielle Geschäftsbedingungen angefügt. Diese können vom Schweizerischen Obligationenrecht abweichen. Lesen Sie sich alle Punkte genau durch. Zögern Sie dabei nicht, sich alle Unklarheiten erläutern zu lassen. Kleingedrucktes kann grundsätzlich gestrichen werden, das Schweizer Obligationenrecht genügt bei einem Autokauf.
Kauf von Privat:
Beim Kauf von Privatpersonen sind zusätzliche Vertragsbedingungen ungewöhnlich. Sie sollten diese daher genau prüfen – oder geradewegs streichen. Unterschreiben Sie generell keinen Kaufvertrag, dessen Bestimmungen Sie nicht vollständig verstehen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung.
Vorsicht Falle!
Vorsicht ist geboten, wenn Sie eine Anzahlung leisten sollen. Besonders bei so genannten "Reservierungsgebühren" ist ein Betrug sehr wahrscheinlich. Vergewissern Sie sich ebenfalls, dass es sich bei dem besichtigten Auto auch wirklich um das im Vertrag beschriebene Fahrzeug handelt – denn nur dieses kaufen Sie.
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Sicherheitshinweisen.