Autoverkauf Privat

 
 

 

 


Der Autoverkauf zwischen Privatpersonen
Beim Autoverkauf unter Privaten gibt es ein paar spezielle Punkte zu beachten. Unsere Tipps, damit Sie sich Ärger ersparen.
15.05.2012 Stefan Luginbühl/Othmar Bamert

Jedes Jahr wechseln zehntausende Autos privat ihre Besitzer. An einige Dinge sollte man vor allem beim Autoverkauf zwischen Privaten denken.

Zu allererst gilt: Ehrlichkeit währt am längsten. Seien sie in ihrem Inserat und bei einem Besichtigungstermin ehrlich und behaupten sie nichts, dass sie nicht auch belegen können. Als Käufer sollten Sie aber bei (technischen) Fragen auch nicht vergessen, dass die Person vis-à-vis kein Fachmann ist.

Aufpassen, bzw. nachfragen sollten Sie bei Formulierungen wie „unfallfrei“. Denn bereits nach einer etwas grösseren Parkbeule gilt das Auto rechtlich nicht mehr als unfallfrei. Seien sie als Verkäufer auch gleich ehrlich, wenn ihnen Mängel bekannt sind. Und gehen sie auch auf eventuelle Tuning-Teile, MFK-Termine oder laufende Occasions- oder Neuwagenversicherungen ein.

Wichtig: Schliessen Sie einen schriftlichen Vertrag ab
Ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht. Nutzen Sie dafür unsere Vorlage!
Auch zwischen Privaten sollte der Autoverkauf in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. So lassen sich auch Monate später noch Einzelheiten belegen, wo es ansonsten Aussage gegen Aussage steht.

Dabei hilft Ihnen unsere Vorlage für einen Kaufvertrag weiter. Sie zeigt auch, welche Punkte man unbedingt noch klären sollte. Plus: Sie können auch gleich schriftlich festhalten, wie Sie die Übergabe des Autos regeln wollen.

Die Frage der Garantie
Falls Sie als Verkäufer beim Autoverkauf keine Garantie gewährleisten wollen, muss dies explizit im Vertrag festgehalten werden. Etwa mit der Formulierung „Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.“ oder einfach das Feld „keine Garantieleistung“ im Muster-Kaufvertrag ankreuzen. Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur für die Richtigkeit der Angaben im Vertrag und für absichtlich verschwiegene Mängel.

Allerdings wird das Risiko so voll auf den Käufer abgewälzt. Ein möglicher Kompromissvorschlag für den Autoverkauf zwischen Privaten wäre etwa, das Auto innerhalb eines Monats nach dem Kauf beim TCS checken zu lassen. Eventuelle Schäden übernimmt der Verkäufer, die Kosten des Checks der Käufer.

Noch mehr Tipps finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Autokauf, beziehungsweise demjenigen zum Autoverkauf.

Weitere Fragen? Diese Ratgeber helfen weiter:
» Kaufcheck - Das bedeuten "ab Platz" und "ab MFK"
» Autobahnvignette Schweiz - Der Sticker zur freien Fahrt
» Autokosten - Was kostet mich mein Auto?


Kommentare (6)


Stefan Luginbühl (19.03.2013 15:52:20)
@Thomas:
Das ist so. Andererseits wird bei einem Treuhandservice einfach das Vertrauen an die entsprechende Plattform ausgelagert. Also kann man auch so ein schwarzes Schaf erwischen.

Eine mögliche Lösung wäre eventuell, dass Käufer und Verkäufer nach der Übergabe zusammen in eine Post/Bank gehen und die Überweisung tätigen. Wäre für mich persönlich zumindest die angenehmste und sicherste Variante.

Gruss
Stefan/AS24
Thomas (19.03.2013 10:28:45)
Hi Stefan,
In dem Falle einer nachgelagerten überweisung liegt das Risiko ja dann beim Verkäufer. Am besten wäre ein Treuhandverfahren. Gibt es so etwas nicht für den Autohandel?
Viele Grüsse
Stefan Luginbühl (18.03.2013 13:36:44)
@Thomas:
Mein Vorschlag wäre via Überweisung innert fünf Tagen nach der Übergabe des Autos. Ist das für den Verkäufer nicht akzeptabel, kann ja ein Teil der Summe (als Anzahlung) schon im Voraus überwiesen werden. Aber Achtung: Ob der Verkäufer diesen Vertrauensvorschuss verdient, müssen Sie selbst entscheiden.

Von einer Übergabe von Bargeld würde ich auf jeden Fall die Finger lassen. Lässt sich auch schlecht dokumentieren.

Gruss
Stefan/AS24
Thomas (18.03.2013 11:15:41)
Hi stefan, wie sollte die Abwicklung des Kaufpreises am Besten ablaufen? Gerade bei höheren Beträgen?
Stefan Luginbühl (19.02.2013 11:28:36)
@mw:
Nötig ist eine Privathaftpflichtversicherung, welche das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge beinhaltet. Wen sie auf Nummer sicher gehen wollen: Vor der Fahrt schriftlich festhalten, wie die Versicherung im Schadensfall geregelt wird.

Gruss
Stefan/AS24
Seite: 1 2 »Vorwärts

Kommentar abgeben

Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500 verbleibende Zeichen 
© Copyright 2013 by Scout24 Schweiz AG


Artikel suchen
Geben Sie den Suchbegriff ein




Ratgeber Autokauf

Ratgeber Autokauf
Sie wollen ein Auto kaufen? Ob Neuwagen oder Occasion - es gibt einiges zu beachten. Der Ratgeber von AutoScout24 hilft Ihnen weiter.Ratgeber Autokauf

Ratgeber Autoverkauf

Ratgeber Autoverkauf
Sie möchten sich von Ihrem Auto trennen? Mit unserem Ratgeber erhöhen Sie die Chancen auf einen guten Preis.Ratgeber Autoverkauf

Thema:
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

CLEVER UNTERWEGS
CLEVER UNTERWEGS – die Informationsplattform für intelligente Mobilität.
www.cleverunterwegs.ch