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ALPINE Alpine V6 Turbo

Einmalig Schönes Coupe Sehr hübscher Alpine V6 GT Turbo Kat. mit interessanter Farbkombination. Das Fahrzeug ist sehr gut erhalten Lack Interieur Mechanik Details am besten bei einem Besichtigungstermin auf Vereinbarung. Das Fahrzeug bekommt eine Aktuelle MFK oder auf Wunsch des Interessenten ist auch ein Erwerb im ist Zustand möglich. Veteranenprüfung gemäss Persönlicher Vereinbarung möglich. | Das Fahrzeug darf natürlich auf Voranmeldung Besichtigt Probegefahren werden . Bei uns finden sie viele weiter Oldtimer Youngtimer und Classic-Cars insbesondere aus dem VW Audi Repertoire hoffmann-automobile Zwingen Aesch Dornach Allschwil Basel

CHF 30'300.–

04.1989

Essence

75'800 km

185 PS (136 kW)

Boîte manuelle

-

Propulsion

Coupé

Détails du véhicule

Cylindrée2'457 cm³
Cylindres6
Type de moteurV
Vitesses5
Capacité théorique de remorquage freinée800 kg
Licence catégorieB
État du véhiculeOccasion
Prix catalogueCHF 58'300
Importation directe/parallèleNon
Portes2
Sièges4
Poids à vide1'200 kg
Poids total1'560 kg
Charge utile360 kg
Extérieurerouge
Intérieurenoir
N° de certificat de type1R2053
TuningNon
Voiture de courseNon
Adapté aux personnes handicapéesNon
Consommation pays12.6 l/100 km
Euro standardEuro 1

Expertise et garantie

Expertisé

Non

Dernière expertise le
02.09.2021
Véhicule accidenté
Non
Garantie

Non

ALPINE Alpine V6 Turbo

Vendeur

hoffmann automobile ag logo

hoffmann automobile ag

Ihr Old- & Youngtimer Spezialist

Baselstrasse 31, 4222 Zwingen

Professionnel: 061 706 84 60

Mobile: 079 205 95 24

Heures d'ouverture

Lun

08:00 - 12:00, 13:30 - 18:30

Mar

08:00 - 12:00, 13:30 - 18:30

Mer

08:00 - 12:00, 13:30 - 18:30

Jeu

08:00 - 12:00, 13:30 - 18:30

Ven

08:00 - 12:00, 13:30 - 18:30

Sam

09:00 - 16:00

Description

Die Alpine Kultmarke aus Dieppe V6 GT Turbo das Aerodynamik Wunder aus den 80er Jahren gebaut um Porsches 944 er etc. zittern zu lassen.
Alltags- und reisetauglicher Sportwagen in der Version mit Turbomotor und Einspritzung.
Dieser Gran Turismo macht Spass und eignet sich als Einstiegsfahrzeug ins Youngtimer Hobby.
Alpine V6 mit Turbo werden mittlerweile selten angeboten. Von den gebauten Exemplaren steht dieser in Super gutem Zustand da mit viel Historie belegt und von einem Kenner gepflegt bereit um wieder auf der Strasse bewegt zu werden , Das einzigartige Design dieses Coupes wirkt sehr elegant in seinem Roten Kleid mit seinen rund 1200kg Gewicht der Tieferlegung und den Makellosen Keskin Alu Räder (alles eingetragen ) super Dynamisch versprüht er seine Französischen Flair der Hingucker schlechthin.
Ein Meisterwerk von Stardesigner Robert Opron.
Typisch für die 80er Jahre ist das Interieur mit manuellem Equalizer, mit dem sich mithilfe vieler Schieberegler der Radioklang abmischen lässt
Die robuste Renault Technik erspart Ihnen viel Ärger und Kosten. Kein ABS, kein ESP,
Die Alpine ist in sehr gepflegten Zustand und steht da wie 1989. Kaum zu glauben, dass sie fast 40 Jahre alt ist.
Das Serviceheft ist komplett ausgefüllt.
Die Felgen sind eingetragen. Originalräder und Fahrwerk sind vorhanden.

Veteranenprüfung sowie Individuelle Optionen auf Wunsch möglich
Aufgrund der Neuen Weisungen Betreffend Veteranen Fahrzeug Prüfung sind folgende Punkte zu beachten :
>Die Aktuelle Veteranenprüfung gilt für den Prüfenden Kanton bei Ausserkantonalen Immatrikulationen sind die Stassenverkehrsämter nicht Verpflichtet diesen zu Akzeptieren !
> Das Fahrzeug Veteranenprüfdokument gilt für 30 Tage nach bestandener Fahrzeugprüfung dies ist als Goodwill des Prüfungsexperten anzusehen und hat keine weiteren Ansprüche. Es kann von anderen Kantonen Akzeptiert werden muss aber nicht.

Weisungen für Veteranenfahrzeuge
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit den vorliegenden Weisungen wird die bisherige Regelung (Weisungen vom 3. November 2008)
aktualisiert und ergänzt. Die Überarbeitung trägt bisher aufgetretenen Unklarheiten sowie
Änderungsanträgen seitens der Vollzugsbehörden und den Fahrzeughaltenden Rechnung.
Die Neuerungen sind mit der Dachorganisation der Veteranenclubs (Swiss Historie Vehicle Federation,
SHVF) und der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) abgesprochen.
Die überarbeiteten Weisungen finden Sie auf unserer Internetseite:
Deutsch: Dokumente betreffend Strassenverkehr
Französisch: Documents relatifs ä la circulation routiere
Italienisch: Documenti concernenti la circolazione stradale
Freundliche Grüsse
Bundesamt für Strassen
Jürg Röthlisberger
Direktor
ASTRA-0-170A340111604
Weisungen für Veteranenfahrzeuge vom 10. Juli 2026
Bern, 10. Juli 2026
Weisungen für Veteranenfahrzeuge
(Artikel 220 Absatz 4 VTS1, Artikel 76a Absatz 1 VVV2sowie Artikel 24 Absatz 2 ARV 1~)
1. Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. die erste lnverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren. Bei fehlenden Angaben zur ersten
lnverkehrsetzung kann auf das Herstellungsjahr abgestützt werden. In Abweichung zu den
Weisungen über das Ausfüllen der Prüfungsberichte 13.20 A und 13.20 B (WPB) kann in
Feld 36 des Fahrzeugausweises der 31. Dezember des Herstellungsjahres eingetragen
werden;
b. die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit
weichen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn
für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den
Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt;
c. die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich 3000 km (bzw. 60 Betriebsstunden)
beschränkt;
d. sie müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein.
2. Anhänger werden nur als Veteranenfahrzeuge zugelassen, wenn sie mit dem Zugfahrzeug mit
Veteranenstatus in einer besonderen Verbindung stehen (z. B. Jeep-Anhänger) oder aus anderen
Gründen besonders erhaltenswert sind (z. B. historische Wohnwagen). Im Übrigen gelten die
Anforderungen in Ziffer 1. a., b. und d.
3. Das Ziehen von Anhängern (mit oder ohne Veteranenstatus) mit Veteranenfahrzeugen ist zulässig,
sofern Ziffer 1. b. und c. eingehalten werden.
4. Die Kantone entscheiden anlässlich einer Nachprüfung, ob die erwähnten Voraussetzungen
eingehalten sind. Im Fahrzeugausweis wird «Veteranenfahrzeug» in der Rubrik «besondere
Verwendung» und als Ziffer 180 gemäss den Richtlinien Nr. 6 der Vereinigung der
Strassenverkehrsämter (asa) eingetragen. Das Datum der Erteilung des Veteranenstatus und der
dannzumalige Kilometerstand (bzw. die Betriebsstunden) sind ebenfalls im Ausweis zu vermerken
(ausgenommen Anhänger). Die Einhaltung der Anforderungen wird anlässlich der folgenden
periodischen Nachprüfungen durch die Zulassungsbehörde überprüft. Sind die Voraussetzungen
nicht mehr erfüllt, wird der Veteranenstatus entzogen.
5. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis
eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer und befahrbare Strecken beschränken).
1 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41).
2 Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV; SR 741.31).
Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -
führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1; SR 822.221).
ASTRA-D-17DA3401/1604
Weisungen für Veteranenfahrzeuge vom 10. Juli 2026
6. Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf sechs Jahre ausgedehnt
werden (Abweichung von Art. 33 VTS).
7. Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt
werden (Abweichung von Art. 13 Abs. 2 VVV).
8. Die Kantone können Ausnahmen von den 1932 bzw. 1933 in Kraft getretenen Bestimmungen
gewähren für Veteranenfahrzeuge, die damals bereits im Verkehr standen, wenn sonst der
historische Wert des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt würde. Auflagen, die zur Gewährleistung
der verkehrs- und betriebssicheren Verwendung verfügt werden, sind im Fahrzeugausweis
einzutragen.
9. Ein Höchstgeschwindigkeitszeichen ist nicht erforderlich (Abweichung von Art. 117 Abs. 2 VTS).
10. Eine Heckmarkierungstafel (Anh. 4 Ziff. 10 VTS) ist nicht erforderlich.
11. Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtschreibern bzw. Datenaufzeichnungsgeräten
befreit (Abweichung von Art. 100 Abs. 1 VTS).
12. Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl
von mehr als neun Personen (inkl. Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten,
sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen (Abweichung von Art. 3
Abs. 1 Bst. b ARV 1).
13. Diese Weisungen treten per 1. August 2026 in Kraft und ersetzen diejenigen vom 3. November 2008.
Bundesamt für Strassen
Jürg Röthlisberger
Direktor
ASTRA-D

L'équipement réel peut différer de l'équipement publié.

Équipement standard

  • 4 jantes en alliage léger 15J avec pneu
  • Alarme acoustique pour phares
  • Boîte manuelle à 5 vitesses
  • Boîte à gants éclairée
  • Catalyseur réglé
  • Compte-tours
  • Compteur kilométrique journalier
  • Equipement en velours
  • Essuie-glaces AV avec intervalle
  • Indicateur de la température de l'eau
  • Lenkrad und Schalthebelgriff in Leder
  • Lumière: feu ar antibrouillard
  • Lève-vitres électrique avant
  • Montre analogique
  • Oeldruckanzeige
  • Oelstandsanzeige
  • Ordinateur de bord
  • Radiovorbereitung, Antenne und Entstörung
  • Rétroviseurs extérieurs droite et gauche à réglage électrique
  • Rücksitzlehne geteilt abklappbar
  • Sièges sport avant
  • Spoiler arrière
  • Verrouillage centralisé à télécommande
  • Vitres teintées
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